PSA gegen Absturz

Prüfung nach DGUV Regel 112-198 und 112-199

Eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist eine Ausrüstung, die berufsgenossenschaftlich Versicherte bei Absturzgefahr benutzen müssen, wenn eine technische oder organisatorische Absturzsicherung nicht möglich ist.

Nutzungsvoraussetzungen

Die zu sichernden Personen müssen eingewiesen bzw. unterwiesen sein. Sie müssen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (G 41.0) unterzogen werden. Es müssen detaillierte Betriebsanweisungen erstellt werden, die auf einer Gefährdungsbeurteilung beruhen.

Sicherungspflicht

Die Berufsgenossenschaften geben vor, ab welcher möglichen Absturzhöhe eine Sicherungspflicht besteht: Ab einer Höhe von null Meter über Medien, in denen man versinken kann (Wasser, Schüttgut), einem Meter an frei liegenden Treppenläufen, Wanddurchbrüchen, Absätzen und an Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen, ab einer Höhe von zwei Metern an allen anderen Arbeitsplätzen. Eine Ausnahme (fünf Meter) gilt für Mauern über die Hand.

Begriffsbestimmung

Man unterscheidet Auffang- und Haltesysteme.

Auffangsysteme haben die Aufgabe, abstürzende Personen sicher aufzufangen und den gesamten Körper so zu unterstützen, dass er nach einem Absturz sicher gehalten wird. Näheres siehe Auffanggurt.

Ein Haltesystem soll ein gefährdungs- und belastungsarmes Arbeiten ermöglichen, wobei die Möglichkeit eines Absturzes auszuschließen ist. Näheres siehe Haltegurt.

Allerdings zählen auch Teile von Rettungssystemen zur PSAgA, so zum Beispiel Rettungsgurte.

Teilsysteme

Auffang- und Haltesysteme bestehen immer aus Teilsystemen. Ein erstes Teilsystem ist ein Auffanggurt, ein weiteres der Anschlagpunkt. Das dritte Teilsystem ist das Verbindungselement zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt. Es werden feste und bewegliche Führungen, Höhensicherungsgeräte, kurz: HSG und Verbindungsmittel unterschieden. Teilsysteme dürfen herstellerunabhängig miteinander kombiniert werden. Innerhalb eines Teilsystems darf nicht kombiniert werden. Quelle Wikipedia

Ganz gleich ob auf dem Dach einer Werkshalle oder an der Fassade eines Bürokomplexes - immer wieder muss sich für Reinigungs-, Instandhaltungs-, Montage- oder Einstellungsarbeiten zu hochgelegenen Arbeitsplätzen begeben werden. Ein nicht zu unterschätzendes Gefahrengebiet: Hier schreibt der Gesetzgeber nach Unfallverhütungsvorschrift das Tragen von PSAgA vor.

Je nach Einsatz und Auftrag ist ein anderes Sicherungssystem für den Arbeitnehmer notwendig. Umso wichtiger ist es, dass die eingesetzte Sicherung fehlerfrei funktioniert und man sich blind auf sie verlassen kann.

Die persönliche Schutzausrüstung muss vor jedem Tragen vom Anwender und mindestens alle 12 Monate von einem sachkundigen Experten geprüft werden. Unser erfahrenes und regelmäßig geschultes Prüfteam übernimmt für Sie die Prüfung nach DGUV und DIN EN.

Mit uns als Partner haben Sie den Vorteil, dass wir nicht an bestimmte Hersteller gebunden sind. Wir bieten unseren Prüf- und Wartungsservice für alle gängigen
Hersteller an. 

Für den Durchblick im Vorschriften-Dschungel stehen Ihnen unsere Experten für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz gerne zur Verfügung. Wir richten uns nach den DGUV Regeln 112-198 und 112-199, ebenso nach dem DGUV Grundsatz 312-906.

Nach jeder Prüfung erhalten Sie von uns eine rechtssichere Dokumentation, die wir für Sie nachhalten- und so auf Wunsch über den nächsten Prüftermin informieren.

 

Wichtiger Hinweis !!

Auch beim Einsatz von Arbeitsbühnen muss PSA getragen werden!!