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Regalsysteme/ Leitern & Tritte, Fahrgerüste

Regalsysteme Prüfung nach DGUV Regel 108-007

Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl wie z. B. Palettenregale und Kragarmregale unterliegen in Deutschland nach DGUV einer Prüfpflicht. Jeder Unternehmer hat nach BetrSichV und ArbSchG die Aufgabe dies regelmäßig und wiederkehrend zu tun. Gemäß DIN EN 15635 ist die Prüfung von einer fachkundigen, befähigten Person mindestens alle 12 Monate durchzuführen.

Die Prüfung erfolgt systematisch anhand einer detaillierten Checkliste. Der Zustand wird in einem Inspektionsprotokoll dokumentiert. Mit einer Prüfplakette wird die Prüfung am Regal gekennzeichnet.

Ob ein Regal prüfpflichtig ist oder nicht, hängt von diversen Faktoren ab, unter anderem:

» Gefährdungsanalyse durch das Unternehmen

» Höhe, Breite, Fachlasten

» Verwendungszweck

» Handbeladung oder mit Hilfsmittel

Prüfpflichtige Regale

» Palettenregale

» Kragarmregale

» Einfahrregale

» Durchfahrregale

» Durchlaufregale

» Mehrgeschossanlagen

» Fachbodenregale in gesonderter Ausführung