Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Leitern, Tritte, Steigleitern

PRÜFUNG VON LEITERN UND TRITTEN NACH DGUV REGEL 108-007 / 208-016 / 208-032

PRÜFUNG VON STEIGLEITERN NACH DGUV REGEL 103-007 / 208-032

 

Sicher und fest stehen

Die von Ihren Arbeitnehmern genutzten Leitern, Tritte und Fahrgerüste sowie Steigleitern und Steigeisengänge, sollten stets geprüft und gewartet sein, um Unfälle im Betrieb zu vermeiden.

Denn gerade bei einem regelmäßigen und täglichen Gebrauch ist es unabdingbar, dass sie zuverlässig funktionieren. Daraus ergibt sich die Pflicht für Unternehmen eine wiederkehrende Betriebsmittelprüfung durchzuführen. In den Unfallstatistiken der Berufsgenossenschaft werden jährlich ca. 40.000 Absturzunfälle geführt, wovon 40 tödlich enden. Rund 28 Prozent der gemeldeten Unfälle passieren auf Grund von schadhaften Leitern. Es ist somit ein nicht zu verachtendes Unfallrisiko und kann vermieden werden, wenn Sie in Ihrem Betrieb regelmäßige Prüfungen durchführen.

Mit einer regelmäßigen Prüfung gemäß DGUV Information 208-016 beziehungsweise 208-032 sorgen Sie für die Zuverlässigkeit der Betriebsmittel und letztendlich für die Gesundheit Ihrer Benutzer.

Je nach Art und Häufigkeit der Benutzung und den vorhandenen Gefahren sind Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihre fehlerfreie Funktionsweise zu überprüfen und gegebenenfalls zu reparieren. Der Umfang, die Art und die Fristen der Überprüfung richten sich nach den Gefährdungsbeurteilungen. Jedoch empfehlen wir die Prüfung mindestens einmal jährlich durchzuführen. Die Prüfung kann durch unseren sachkundigen Servicemitarbeiter direkt vor Ort stattfinden oder in einem unserer Service-Stützpunkte.