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Feuerlöscher

nach § 16 BetrSichV und  DIN 14406

Feuerlöscher gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und unterliegen daher einer regelmäßigen Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Ziel ist es, die sichere Funktion und Einsatzbereitschaft jederzeit sicherzustellen.

Unsere Prüfungen umfassen unter anderem:

  • Sicht- und Funktionsprüfung

  • Kontrolle von Druck, Dichtungen und Ventilen

  • Überprüfung der Kennzeichnung und Beschriftung

  • Beurteilung des allgemeinen Zustands

  • Dokumentation der Prüfergebnisse

 

Die Prüfungen werden durch fachkundige Personen durchgeführt und rechtssicher dokumentiert.

 


Normen & Grundlagen

Prüfung nach DIN 14406

Die technische Ausführung und der sichere Betrieb von Feuerlöschern richten sich nach der DIN 14406. Diese Norm definiert unter anderem:

  • Anforderungen an Bauart und Funktion

  • Kennzeichnung und Bedienhinweise

  • sicherheitsrelevante Eigenschaften von Feuerlöschern

Unsere Prüfungen berücksichtigen diese Vorgaben und orientieren sich an den anerkannten Regeln der Technik.


Dokumentation & Rechtssicherheit

Prüfberichte und Nachweise

Nach jeder Prüfung erhalten Sie eine vollständige Dokumentation, die:

  • als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen dient

  • Ihre Betreiberpflichten unterstützt

  • Transparenz und Rechtssicherheit schafft

Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Prüfplanung und Terminüberwachung.