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Feuerlöscher

nach § 16 BetrSichV und  DIN 14406


Wir prüfen Ihre Feuerlöscher nach folgenden Vorschriften:

 

  • Instandhaltung nach DIN 14406
  • Behälterinnenkontrolle DIN 14406
  • Wiederkehr. Prüfung §16 BetrSichV
  • Prüfung Arbeitsmittel §14 BetrSichV


Die ASR A2. 2 (Feuerlöscher in Arbeitsstätten) beschreibt in diesem Kapitel, dass Feuerlöscher regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen.