Feuerlöscher
nach § 16 BetrSichV und DIN 14406
Wir prüfen Ihre Feuerlöscher nach folgenden Vorschriften:
- Instandhaltung nach DIN 14406
- Behälterinnenkontrolle DIN 14406
- Wiederkehr. Prüfung §16 BetrSichV
- Prüfung Arbeitsmittel §14 BetrSichV
Die ASR A2. 2 (Feuerlöscher in Arbeitsstätten) beschreibt in diesem Kapitel, dass Feuerlöscher regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen.