Feuerlöscher
nach § 16 BetrSichV und DIN 14406
Feuerlöscher gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und unterliegen daher einer regelmäßigen Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Ziel ist es, die sichere Funktion und Einsatzbereitschaft jederzeit sicherzustellen.
Unsere Prüfungen umfassen unter anderem:
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Sicht- und Funktionsprüfung
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Kontrolle von Druck, Dichtungen und Ventilen
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Überprüfung der Kennzeichnung und Beschriftung
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Beurteilung des allgemeinen Zustands
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Dokumentation der Prüfergebnisse
Die Prüfungen werden durch fachkundige Personen durchgeführt und rechtssicher dokumentiert.
Normen & Grundlagen
Prüfung nach DIN 14406
Die technische Ausführung und der sichere Betrieb von Feuerlöschern richten sich nach der DIN 14406. Diese Norm definiert unter anderem:
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Anforderungen an Bauart und Funktion
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Kennzeichnung und Bedienhinweise
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sicherheitsrelevante Eigenschaften von Feuerlöschern
Unsere Prüfungen berücksichtigen diese Vorgaben und orientieren sich an den anerkannten Regeln der Technik.
Dokumentation & Rechtssicherheit
Prüfberichte und Nachweise
Nach jeder Prüfung erhalten Sie eine vollständige Dokumentation, die:
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als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen dient
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Ihre Betreiberpflichten unterstützt
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Transparenz und Rechtssicherheit schafft
Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Prüfplanung und Terminüberwachung.